Verpfelgungspauschale bei Reise bis 00:30 Uhr?
Moin,
wenn ich eine betriebsbedingte Reise durchführe, erhalte ich ja pro Tag eine Verpflegungspauschale. Angenommen meine Reise endete durch Zugverspätungen nach Mitternacht: Habe ich dann Anspruch auf die Verpflegungspauschalte des zweiten Tages?
Edit: Nach meinem Wissen, erhält wird bei einer mehrtägigen Dienstreise für den An- und Abreisetag unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer eine Pauschale gewährt.
1 Antwort
Weil du an den Tag ganze 30 Minuten, also weit wengier als acht Stunden abwesend warst, gibt es normalerweise keine Verpflegungspauschale. Ganz sicher keine steuerfreie.
"Normalerweise" weil: was weiss ich, was in deinem Vertrag steht? Wäre aber sehr komisch.
Ich nutzte ein Abrechnungstool vom AG. Dort habe ich die tatsächliche Reisezeit eingetragen, dadurch bin ich ja erst auf diesen Umstand aufmerksam geworden.