Reisekostenabrechnung - Bei Zahlung einer Übernachtung mit Firmen-Kreditkarte, Abzüge Verpflegungpauschbeträge?

1 Antwort

Hallo,

ich bin keine Fachfrau, meine Vorgehensweise betr. Verpflegungsmehraufwand wäre hier:

1. Tag (Anreise) und letzter Tag (Heimfahrt) würde ich mit 12,- € ansetzten.

Bei 24 Std Abwesenheit beträgt die absetzbare Pauschale 24,- € /Tag.

U.a. in einer seperaten Auflistung:

die Kosten für Unterkunft die der AG trägt, würde ich in der Steuererklärung außen vor lassen und nur die vom AG getragene Tage Frühstück von der Tagespauschale (? 4,50,- €) abziehen.

So jedenfalls habe ich die EstE bei meinem Mann (Monteur) ausgefüllt. Bei ihm stellte der AG lediglich die Unterkunft ohne Frühstück, dadurch habe ich tägl. den vollen Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht. Du musst halt nur die Frühstückspauschale abziehen.

Vielleicht kommen ja noch korrektere Hinweise von unseren Fachleuten, abwarten ! ;-)

Danke für deine Antwort.

Ich bin halt vor allem überfragt, wie es bei einem auf der Rechnung ausgewiesenem Frühstück aussieht, was die Höhe der Pauschale übersteigt.

Wenn die Rechnung selbst bezahlt wäre, könnte ja nur die Höhe der Pauschale vom Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden und der AG erstattet nur die reinen Übernachtungskosten. Die Differenz beim Frühstück ginge zu meinen Lasten.

Da der AG aber nun die Rechnung bezahlt inkl. Frühstück frag ich mich, was mit der Differenz Früstückskosten-Pauschalwert geschieht. Die Pauschale kann ich für die Tage/Übernachtungen nicht geltend machen, das ist korrekt.

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@Ortogonn

hm....

ich denke, die Differenz müsstest du jetzt in der Einkommensteuererklärung (an den Tagen an denen es zutrifft) von dem Verpflegungsmehraufwand nur abrechnen.

Würde ich so machen ! Auf einem gesonderten Blatt eine genaue Aufschlüsselung der Erklärung beifügen und abwarten wie das FA reagiert.

Aller Anfang ist schwer ! ;-)

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