Unterliegen Zinsen auf einem Mietkautionskonto der Abgeltungssteuer?

1 Antwort

"Zinsen aus Mietkautionen stehen dem Mieter zu und sind folglich auch von ihm zu versteuern. Wenn der Vermieter die Kaution auf einem Sparkonto seines Namens angelegt und es bei der Bank als »Mietkautionskonto« gekennzeichnet hat, behält die Bank immer Abgeltungsteuer ein. Einen Freistellungsauftrag des Vermieters für ein solches Konto akzeptiert die Bank nicht, denn Kontoinhaber und Gläubiger der Erträge sind nicht identisch. Sofern die Bank weiß, wer Mieter ist, stellt sie die Steuerbescheinigung über die gutgeschriebenen Zinsen und die einbehaltene Abgeltungsteuer auf den Namen des Mieters aus."

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16706.xhtml?currentModule=home