Hauskauf rückgängig machen?????????

2 Antworten

Zunächst kann man einen negativen schufa-Eintrag löschen lassen, wenn die Forderungen bezahlt sind.

Dann kauft man kein Haus, wenn die Finanzierung aller Kosten nicht gesichert ist.

Dennoch haftest du natürlich für die eingegangenen Verpflichtungen. Wenn es dir nicht gelänge, über die Grundsteuer eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren oder du dafür Fremdmittel aufbringen kannst, droht tatsächlich Ungemach.

Der bereits bezahlte Verkäufer wird sich sicher nicht auf eine Rückabwicklung einlassen wollen und muss dies auch nicht.

G inmager761

Dein SAchverhalt ist schon etwas unpräzise. Was ich verstehe:

  1. Es gab eine Vereinbarung ein Haus erstmal zu mieten und dann zu kaufen.

  2. Es wurde ein Kaufvertrag gemacht (wann soll bezahlt werden?). Leider hast Du das Datum nicht geschrieben.

  3. Nun hast Du den Grunderwerbsteuerbescheid vorliegen.

  4. Der Mitarbeiter der Bank hatte eine Finanzierung in Aussicht gestellt, aber nun gesagt er bekommt es nicht durch, weil sein Chef nein sagt.


Ihr habt verschiedene Probleme:

  1. Ihr könnte den Vertrag aufheben lassen, habt dann aber die Kosten des Notars zu tragen. Also auch für die Aufhebung

  2. Der Verkäufer kann Schadenersatz fordern.

  3. gut, wenn der Vertrag aufgehoben wird, wird auch der Grunderwerbsteuerbescheid aufgehoben. Die braucht nicht gezahlt zu werden.

  4. Trotzdem bleiben Fragen offen. Der Kaufpreis ist ja nur im Bereich von 70.000,- und wenn Du 3.300,- netto hast und Deine Schulden so schnell zahlen konntest, dann hättest Du doch auch mit etwas Geduld etwas Eigenkapital ansparen können.