Ungklärter Todesfall?

1 Antwort

Das tut mir sehr leid für euch
meines Wissens wird ein Verstorbener nur obduziert wenn es Zweifel an der Todesursache gibt, wenn also der diensthabende Arzt der den Totenschein ausgestellt hat Zweifel hat, dann wird von der Staatsanwaltschaft die Obduktion angeordnet, ist das nicht der Fall muß die Tochter das selbst bei Gericht beantragen, das ist dann aber mit hohen Kosten verbunden die sie übernehmen muß.
welche Akten möchte sie denn einsehen?
der Totenschein wird ihr doch sowieso ausgehändigt, wenn nicht sollte sie sich mal mit dem Bestatter kurzschließen, der besorgt alles was sie haben möchte.