Wegen Rundfunkgebühren Gerichtsvollzieher ohne Mahnung geht das?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn schon jemand in deinem Haushalt diese Gebühren bezahlt, dann den Namen und die Teilnehmernummer mitteilen. Dafür gibt's bei jedem Schreiben die entsprechenden Felder zum Ausfüllen. Fertig. Meine Frau hatte auch schon mal eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ich habe denen meine Teilnehmernummer mitgeteilt und nie mehr was von denen gehört.

Warum nun der ganze Ärger?

Ich habe 23 Jahre meines Lebens absichtlich keine Rundfunkgebühren bezahlt. Darauf bin ich stolz. Den nächsten Winter verbringe ich einige Monate in Asien. Ich werde mich in dieser Zeit aus D abmelden, um keine Rundfunkgebühren und keine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen.

Übrigens: Auch eine Krankenversicherung benötigt keinen Mahnbescheid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es steht jedem frei, auszuwandern. Viel Erfolg dabei. Seine Rechnungen muss man aber auch in anderen Ländern bezahlen und die Methoden zur Durchsetzung sind um einiges drastischer.

Ja, ist es. Der Beitragsservice bzw. die entsprechenden Rundfunkanstalten sind keine Privatfirmen, sondern Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beitragsbescheide sind -genauso wie Bescheide anderer Behörden- nach Eintritt der Rechtskraft unmittelbar vollstreckbar.

Ob man das gut findet, ist eine andere Frage, allerdings eine politische und keine rechtliche. Juristisch ist die Sachlage im Großen und Ganzen bereits hinreichend ausgeurteilt, die aktuelle Rechtslage klar.

Aber du kannst natürlich auch gerne die Legitimität der BRD insgesamt in Frage stellen und den Bundestag stürmen, wenn du diesen Weg vorziehst.

Du kannst ja Auswandern aber vorher mußt du zahlen.

Auszug aus dem Link von Eifelia

Der Rund­funk­beitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fällig­keit zu zahlen. Der Beitrags­service ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungs­erinnerung zu verschicken. Wird der rück­ständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Fest­setzungs­bescheid wird ein Säumnis­zuschlag von 1 Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Damit Sie in Zukunft keine Zahlung vergessen, nutzen Sie das bequeme SEPA-Lastschriftverfahren.

Nö ich muss vorher nichts zahlen. Werde ich auch nicht. Habe zum Glück kein deutschen pass von daher kann Deutschland nichts sobald ich im Ausland bin.

(Habe grad auch erfahren das in meinem Haushalt sowieso jemand schon die Gebühren für diesen Schrott bezahlt, von daher bin ich klar im Recht und die Rechnung können die behalten).

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@jasomi

Danke, dass du unser schönes Land verlässt. Haben wir alle was von.

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Du kannst wollen was Du willst!

Wenn Du nicht zahlst, gehst Du irgendwann in den Knast. Da bist Du nicht der erste!

Und eine Mahnung ist bei festgelegten Zahlungsterminen nicht erforderlich, denn Du befindest dich bei Nichteinhaltung dieser Termine sofort im Verzug.

Na dann gebe mal schön Geld für den Anwalt aus, gem. Deiner Schilderung mit Null Informationen, bist Du zur Zahlung verpflichtet.

PS:

Keiner hat was dagegen, wenn Schmarotzer das Land verlassen! 😁😜😎