So einen ähnlichen Fall hatte ich auch einmal. Ich musste einen befreundeten Rechtsanwalt einschalten (der das für mich erledigte) und selbst damit war einiges an Schriftverkehr erforderlich, bis sich die Namensverwechslung aufklärte.

Auf jeden Fall solltest Du bei der Firma Widerspruch einlegen, mit Darlegung der Widerspruchsgründe. Die sollten das dann prüfen. Sollte allerdings ein Inkassounternehmen zum Eintreiben der offenen Gelder beauftragt worden sein, so sind diese häufig nicht zimperlich und sehen Deinen Einspruch nur als unerwünschte Zeitverschwendung an.

Viel Erfolg.

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