Ummelden des Kindes auf den vater?

1 Antwort

Wechselmodell - heißt .... das Kind ist bei beiden Elternteilen anzumelden ( Erst- u. Zweitwohnsitz ).

Bezüglich des Kindergeldes bedarf es lediglich eines Kindergeldantrages durch Dich - am einfachsten mit einem kurzen Dreizeiler der Kindesmutter, dass sie der Übertragung des Kindergeldanspruchs auf Dich zustimmt.