Überweisungen und nicht einheitliche Feiertage

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Laut BGB muss in Deutschland eine Überweisung innerhalb von drei Geschäftstagen ankommen. Geschäftstage sind dabei alle Tage von Montag bis Freitag, an denen die an der Überweisung beteiligten Institute gewöhnlich geöffnet haben. Sitzt nun die Bank A, von der du überweisen möchtest, in einem Bundesland, in dem am Montag Feiertag (Reformationstag) ist und Bank B, zu der du überweisen möchtest, in einem Bundesland, in dem am Dienstag Feiertag (Allerheiligen) ist, so musst du thereotisch damit rechnen, dass deine Überweisung erst am Freitag ankommt. Zumindest erlaubt das Gesetz die erfolgreiche Bearbeitung bis Freitag. Wie das konkret in der Theorie aussieht kann ich dir jedoch nicht sagen. Auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bankarbeitstag) heißt es beispielsweise, dass bei regionalen Feiertagen das System zum Elektronischen Massenverkehr (EMZ) sowie TARGET (Europäisches Zahlungssystem) geöffnet bleiben. Allerdings bezweifle ich, dass die üblichen Privatkunden-Einzelüberweisungen über diese Systeme ausgeführt werden.