Hallo!
Ich unterstelle einmal, dass Du in 2012 kein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 8004 EUR (d.i. der Grundfreibetrag, bei dem keine Einkommensteuer anfällt.) beziehst. Wenn das so ist, brauchts Du gar keine Steuer zu bezahlen. Die Problematik liegt vielmehr bei den Sozialversicherungsbeiträgen, weil diese in der Regel bei allen Arbeitgebern geprüft werden und die Abrechnung von 2 mal 400 € als "normale" geringfügige Beschäftigungen eines Arbeitnehmers in einem Monat nicht zulässig ist und beanstandet würde.
Um Dir Deine Frage beantworten zu können, ob Du verhindern kannst, dass Dein "regelmäßiger Arbeitgeber" etwas von Deinem anderen Job erfährt, müßte ich wissen, wie er den Job konkret abgerechnet hat. Hat er Dich als "normalen" geringfügig Beschäftigten bei der Bundesknappschaft (d.i. die Minijob-Zentrale in Essen) angemeldet und als Arbeitgeber Beiträge an die Bundesknappschaft überwiesen oder hat er Dich als Werkstudenten abgerechnet und keinen Beitrag überwiesen? Geht das aus der Abrechnung, die von ihm bekommen hast, hervor? Wenn nicht, solltest Du ihn danach fragen.
Oder du sagst ihm, dass er Dich als Werkstudenten abrechnen kann, und fragst ihn, ob er dafür von Dir irgendwelche Unterlagen (z.B. Semesterbescheinigungen) braucht, damit er Deinen Status als Student bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung nachweisen kann. Wenn er Dich als "normalen" geringfügig Beschäftigten abgerechnet hat, wird er froh sein über die Nachricht, dass er die Sozialversicherungsbeiträge sparen kann.
Ich hoffe, dass ich Dir mit diesen Zeilen geholfen habe, und würde mich freuen, etwas über das Ergebnis zu erfahren.