Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Hallo zusammen, ich habe mal ne Frage zur Steuerhinterziehung bzw Steuerverkürzung.
Ich habe bei meiner Steuererklärung 2010 falsche Angaben zu meinen Werbungskosten gemacht. Ich ( wir ) haben eine Lerngemeinschaft angegeben, welche wir nicht gemacht haben. Dabei geht es um eine Nettosumme von 724 € die ich dadurch mehr ausgezahlt haben wollte. Die Summer der Werbungskosten ( nur der Lerngruppe ) betrugen ca. 2500 €.
Jetzt habe ich Post von der Steuerfahndung bekommen und soll 1700 € Strafe zahlen.
Meine Frage nun: Ist so eine riesen Strafe gerechtfertigt?
Ich habe dem Herren bereits einen Brief geschickt, dass ich wissen will wie er auf diesen Betrag kommt. Da mir das sehr hoch vor kommt. Jetzt befürchte ich etwas, dass er auch die Steuererklärungen der letzten Jahre durchschaut. Dort habe ich auch ein wenig mit der Lerngruppe übertrieben. Geschätzte Nettsumme 400 €.
Ist es sinnvoll in diesem Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten? Ich habe eine Rechtschutzversicherung.Daher würde mich der Beistand nicht ruinieren.
Gruß
1 Antwort
zum rechtlichen Beistand hat Sumpfhexe dir schon geraten. Hier noch eine kleine Größenordnung zum möglichen Strafmaß : http://www.steuer-gonze.de/web/steuertips/privatpersonen/194-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren-aktuelles-und-grundsaetzliches- :
"Zunächst werden die hinterzogenen Steuern und die hierauf entfallenden Zinsen (6 % p.a. gem. § 235 AO) gefordert. Bei Steuernachzahlungen im Bereich von 250 € und 2.500 € werden - je nach Finanzbehörde und Bundesland - unterschiedlich hohe Strafgelder (Aufgelder) vereinbart (Ermessensentscheidung), um eine sonst folgenfreie Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Das Aufgeld liegt erfahrungsgemäß bei 20–80 % der hinterzogenen Steuer ". Gruß K.