Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung

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zum rechtlichen Beistand hat Sumpfhexe dir schon geraten. Hier noch eine kleine Größenordnung zum möglichen Strafmaß : http://www.steuer-gonze.de/web/steuertips/privatpersonen/194-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren-aktuelles-und-grundsaetzliches- :

"Zunächst werden die hinterzogenen Steuern und die hierauf entfallenden Zinsen (6 % p.a. gem. § 235 AO) gefordert. Bei Steuernachzahlungen im Bereich von 250 € und 2.500 € werden - je nach Finanzbehörde und Bundesland - unterschiedlich hohe Strafgelder (Aufgelder) vereinbart (Ermessensentscheidung), um eine sonst folgenfreie Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Das Aufgeld liegt erfahrungsgemäß bei 20–80 % der hinterzogenen Steuer ". Gruß K.