Rechte eines gleichberechtigten Untermieters?

1 Antwort

Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Untermieter.

Für exklusiv gemietete Flächen, im Normalfall dein zimmer, entscheidest du wer rein darf. Ausnahme natürlich wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat wie bei Handwerkern.

Für gemeinsame Flächen kann erstmal jeder Mieter Besuch mit bringen ohne dass der andere es untersagen kann. Natürlich sind die Grenzen der zumutbarkeit und angemessenheit hier zu berücksichtigen.

Vielen Dank für die Aussagen. Ich arbeite im sozialen Bereich und hatte den Fall bis jetzt zum Glück noch nicht. Aber irgendwann kann der Tag x mal kommen.

Generell würde ich das so halten, das ich bei der Aufforderung die Whg zu betreten dieses nur mache, wenn beide Partner damit einverstanden sind.

Ansonsten muss man die Forderungen der Klienten auf dem Bürokratischen Weg erledigen.

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