Rechnung bei Retour mitschicken?

2 Antworten

Die Rechnung kannst du auch behalten. Wichtig ist nur, dass du die unbeschädigte Ware sicher wieder an den Absender zurück schickst.

Welchen Zweck sollte das haben? Die Rechnung hat der Händler doch ohnehin vorliegen. Es muß nur gewährleistet sein, dass die Rücksendung richtig zuzuordnen ist und dafür sorgt der Händler schon selber durch Retourenzettel.