Progressionsvorbehalt für Insolvenzgeldbezug auch nach Rückzahlung des Insolvenzgeldes?
Arbeitgeber meldet Insolvenz an. Insolvenzgeldbezug (Nettogehalt) für 3 Monate, danach Insolvenzeröffnung. Das bezogene Insolvenzgeld wurde 2010 als steuerfreier Bezug im Steuerbescheid mit Progressionsvorbehalt, also zwar steuerfrei aber steuererhöhend, berücksichtigt. Damit ergibt sich ein steuerlicher Nachteil gegenüber einer normalen Gehaltszahlung, deren Netto keinem Progressionsvorbehalt unterliegt und deren Steuerabzug dann bei Absetzungen voll zum Tragen kommt. Nun wird Insolvenzgeld an die AA zurückgezahlt, weil genügend Masse vorhanden ist. Habe ich dann als ehemaliger Beschäftigter des Unternehmens Anspruch auf Ausgleich des Schadens, der mir durch den Progressionsvorbehalt entstanden ist? Ggf. sogar auch auf eine normale Nachzahlung des regulären Gehalts unter regulärer Abführung der Steuern, und wie könnte dann der Nachteil des Progressionsvorbehalts "verrechnet oder erstattet" werden?
1 Antwort
Vielen Dank für die nette Antwort (Hä? Ist dein Rechenmodul defekt?).
Ich habe die Möglichkeit, Absetzungen aus anderen Einkunftsarten mit der Lohnsteuer zu verrechnen. Diese Möglichkeit entfällt für nicht einbehaltene Steuern. Extremfall: Keine Steuern bei Insolvenzgeldbezug, alle Steuern zurück bei normalem Gehalt. Und da das normale (Brutto-)Gehalt höher ist als das (Netto-)Insolvenzgeld...