Militärrente aus Großbritannien in Steuererklärung angeben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Militärrente ist gem. Artikel 18 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit GB in GB zu versteuern.

Die Rente unterliegt dem Progressionsvorbehalt (PV) gem. § 32 b, Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Das mit dem Progressionsvorbehalt (egal ob hier, oder im umgekehrten Fall in GB), ist keineswegs eine unverdiente Steuer.

Machen wir ein einfaches Beispiel:

z.v.E. ohne Rente 40.000,- 4.532,- Euro.

Mit Rente 52.000,- 7.822,- Euro = 15,04 %

Steuer auf 40.000,- mit PV 6.016,- Euro, also 1.484,- Euro mehr.

Wäre die Rente hier steuerpflichtig, wären 7.822,- Einkommensteuer fällig gewesen, somit auch 15,04 %, somit anteilig 6.016,- Euro auf die Einkünfte ohne Rente, es hätte sich also nichts geändert.

Die Regel mit dem PV verhindert lediglich, dass ein Steuerpflichtiger seine Einkünfte in mehreren Länder damit günstiger besteuern kann, weil er mehrfach die Grundfreibeträge nutzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort.

Sie schreiben ja, die Rente aus GB ist in GB zu versteuern. Da wird sie aber nicht versteuert da es unter dem Freibetrag liegt.

Dann verstehe ich nicht wieso es hier dann nochmal unter den Progressionsvorbehalt kommt. Es wird ja nicht von Deutschland gezahlt bzw. die Rente erreicht ja Deutschland nicht, da es in GB ausgezahlt wird und dort auf einem GB Konto verbleibt.

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@Leo2021
Sie schreiben ja, die Rente aus GB ist in GB zu versteuern. Da wird sie aber nicht versteuert da es unter dem Freibetrag liegt.

Genau deshalb haben die Länder ja die Sache mit dem Progressionsvorbehalt eingeführt.

Stelle Dir doch einfach 2 Rentner vor. Beide haben den gleichen Rentenanspruch von 24.000,- Euro. Der Unterschied ist nur, einer hat 12.000,- Rente aus GB und 12.000,- Rente aus D.

Der andere hat die Ansprüche nur aus einem der beiden Länder.

Deine Eine würde nichts zahlen, weil er zweimal den Grundfreibetrag bekommt, der andere zahlt, weil er den nur einmal hat.

Das dachte ich, hätte mein Beispiel gezeigt, es geht hier um die Steuergerechtigkeit.

Ausserdem ist es doch für den Rentner aus GB klasse. Die rEnte ist praktisch steuerfrei. würde er sie hier versteuern müssen, müsste er weit mehr zahlen, als den Progressionsvorbehalt auf die übrigen Einkünfte.

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