Hallo,

wird bei euch die Kirchensteuer separat durch Kirchensteuerämter festgesetzt?


In diesem Fall gehe ich davon aus, dass der Einkommensteuer als sog. Grundlagenbescheid für den Kirchensteuerbescheid ergeht. Die Einkommensteuerfestsetzung ist also bindend für die Kirchensteuerfestsetzung.


Sofern die Kirchensteuer aufgrund eines falschen Einkommensteuerbescheides falsch berechnet wurde, musst du gegen den Einkommensteuerbescheid selbst Einspruch einlegen. Dies geht allerdings nur innerhalb der Einspruchsfrist des Einkommensteuerbescheides, welche anscheinend anbgelaufen ist.


Ist die Kirchensteuerfestsetzung aufgrund eines Fehlers des Kirchsteueramtes falsch, kannst du hiergegen immernoch Einspruch einlegen.

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Hallo,

Genossenschaftsbanken basieren historisch auf Banken, die bestimmte Arbeits- und Wirtschaftszweige für sich selbst aufgebaut haben.

Genossenschaftsbanken bieten oft kostenlose Girokonten, sind jedoch oft nicht so häufig vertreten wie privatbanken. Gerade in kleineren Städten wirst du keine Filialen einer Genossenschaftsbank finden, was sich durch die Mitgliedschaft in Vereinigungen wie "CashPool" und "CashGroup" aber wieder relativiert.


Ich persönlich bin auch Mitglied einer Genossenschaftsbank und besitze auch Geschäftsanteile (in meinem Fall die Mindesteinlage von 15 €). Da ich erst kurz Mitglied bin, kann ich über die Finanzierung noch nichts sagen.

Meine Baugenossenschaft verzinst die Mietkaution allerdings mit 10-12 % im Jahr - und das will schon einiges heißen!


Außerdem habe ich bei Genossenschaftsbanken den Vorteil erlebt, dass die Vertriebssysteme noch nicht so ausgebildet sind.

Das heißt, dass ich hier nicht ständig nach Versicherungs- und Kreditabschlüssen gefragt werde, was bei meiner vorherigen Bank wirklich extrem war.

Also:

Daumen hoch für Genossenschaftsbanken! :)

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Hallo,

bei der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten der eigenen Kinder als außergewöhnliche Belastungen kannst du dich grob danach richten, ob du für die Kinder noch Kindergeld beziehst.

Bekommst du Kindergeld, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Bekommst du kein Kindergeld mehr, dann kannst du auch nichts entsprechendes mehr geltend machen.


Allerdings gibt's ja auch noch den § 33a EStG, der Unterhaltszahlungen an Unterhaltsberechtigte regelt.

Du bist ggü. deinen Kindern dem Gesetz nach unterhaltsverpflichtet. Zahlungen an deine Kinder (z.B. in Form von Unterstützung bei den Arztrechnungen) sind Unterhaltszahlungen im Sinne des § 33a EStG.

Allerdings gibt's auch hier widerum eine Hürde:

Die Einkünfte deiner Kinder dürfen nicht mehr als 7.680 € bzw. 8.001 € (ab 2009) betragen. Die Einkünfte errechnen sich durch Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten.

Liegt der so ermittelte Betrag unter 7.680 €, kannst du die Unterhalszahlungen in deiner Steuererklärung angeben.

Liegen die Einkünfte bspw. bei 8.500 €, dann kannst du die Unterhaltszahlungen nur geltend machen, soweit sie die Zahlungen nur geltend machen, soweit sie den "Mehrbetrag" von 820 € (8.500 € ./. 7.680 € = 820 €) übersteigen.


Die Berechnung des § 33a EStG ist aber nicht ganz einfach. Hol dir hier am besten noch einmal persönlich Hilfe.

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Hallo,

einen Gasanschluss könnt ihr selbstverständlich nur verlangen, wenn er vertraglich zugesichert ist (Mietvertrag) oder sonst irgendeine Vereinbarung besteht.

Sofern nichts gereglt ist, müsst ihr euren Vermieter im Gegenzug sogar fragen, ob ihr den Gasanschluss errichten könnt. Immerhin handelt es sich hier um ne größere Veränderung an der Mietsache.

Was die Kosten angeht, kenn ich mich gut aus - hab das selbst mal vor 3 Jahren machen lassen:

Wenn nen Gasanschluss besteht und z.B. hinter der Wand versteckt ist, dann kostet dich das Freilegen des Anschlusses + Abnahme durch den Schornsteinfeger (der kann dir den Anschluss auch fertig machen, dann brauchste nur 1 Handwerker) kostet das etwa 150 € + Umsatzsteuer.

Je nachdem kommen natürlich noch Kosten für Arbeiten am Mauerwerk und Kosten für den Gasofen dazu.

Hoffe ich konnte helfen...bei Fragen einfach kommentieren!

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Es gibt mittlerweile den standartisierten Vordruck "Anlage EÜR" zur Einkommensteuererklärung. Der Vordruck ist letztendlich aufgebaut, wie eine normale Gewinnermittlung. Unterschrieben werden braucht auf dem Vordruck nichts, weil die Steuererklärung ja bereits unterschrieben ist.

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Hallo,

nach dem Umsatzsteuergesetz sind Gaststättenumsätze mit 19 % Umsatzsteuer zu berechnen. Das liegt daran, dass dem Gast mehr Leistung als das eigentliche Essen geboten wird. Er kann sich dort hinsetzen, das "Ambiente" genießen und die Toiletten nutzen.

Für Verkäufe an Ständen bzw. außerhalb des Restaurants gilt der Steuersatz von 7 % für die Lieferung von Lebensmitteln. - Nur die Getränke werden, bis auf Wasser, auch hier voll mit 19 % besteuert.

McDonalds verwendet elektronische Registrierkassen, die sicherlich auch mit der Buchführung vernetzt sind. Zahlt der Kunde als 5 € für ein Menü, dass er im Restaurant verzehrt, wird der Umsatz mit 19 % Umsatzsteuer verbucht.

Die Steuer rechnet sich dann wie folgt: 5 € Umsatz abzgl. 19/119 = 4,21 € Nettoumsatz. Die Steuer darauf beträgt dann ca. 79 Cent. Die 79 Cent werden von McDonalds im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung dann an das Finanzamt abgeführt.

Nimmst du dein 5 € Menü mit und gibst das an der Kasse an, fallen 7 % Steuer an:

5 € Umsatz abzgl. 7/107 = 4,68 € Nettoumsatz. Die Steuer von 32 Cent zahlt McDonalds wieder an das Finanzamt.

Am Endpreis für dein Produkt ändert sich demnach nichts...nur der Gewinn für McDonalds wird, je nachdem wo du isst, höher oder niedriger ausfallen.

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Hallo,

als Hostesse bist du gewerblich tätig. Sofern du zu einem Einsatzort unterwegs bist, handelt es sich hierbei um eine Dienstreise. Du kannst demnach alle Kosten in Verbindung mit dieser Reise (bis auf die Beschränkung bei Verpflegung) als Betriebsausgaben geltend machen.

Was die Fahrtkosten an sich angeht, kannst du

  • der Einfachheit halber 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer ansetzen.

  • Ebenso kannst du auch ein Fahrtenbuch führen. Hierin zeichnest du alle betrieblichen und privaten Fahrten auf und ermittelst somit den Anteil der betrieblichen Fahrten an der Gesamtfahrleistung. Nach diesem Anteil kannst du dann widerum alle Kosten, die im Jahr für das Fahrzeug entstanden sind (Tanken, Reparatur, Inspektion usw.) anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch die 1 %-Regelung, wofür das Fahrzeug aber zu min. 50 % betrieblich genutzt und zum Betriebsvermögen gehören muss - ich denke, dass das in deinem Fall nicht so sein wird und gehe deshalb der Einfachheit halber nicht weiter darauf ein.

Weitere Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten bestehen leider nicht.

Beachte auch bitte, dass du die entstandenen Fahrtkosten mit der Erstattung durch die Agentur verrrechnen musst!!!

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Hallo,

Flohmarktverkäufe sind grds. steuerpflichtige Einnahmen, die nach Abzug der Ausgaben Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen.

Für das Vorliegen steuerpflichtiger Einnahmen müssen aber natürlich einige Kriterien erfüllt sein. So muss die Tätigkeit z.B. nachhaltig (bei wöchentlichen Märkten gegeben), nach außen hin unternehmerisch erkennbar und zur Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein.

In deinem Fall handelst du dem Grunde nach zwar unternehmerisch, der Handel sit jedoch nicht auf das Erzielen von Gewinnen ausgelegt.

Du kaufst private Sachen für deine Familie, die du nach längerer Zeit (sicherlich mehrere Monate bis Jahre) wieder verkaufen möchtest, um die Ausgaben geringer zu halten.

Dafür wirst du die Teile auch nie gewinnbringend (Flohmarkt-Verkaufspreis höher als dein Einkaufspreis) verkaufen können. Du machst also alles in allem Verluste.

Deine Tätigkeit ist daher auf keinen Fall eine gewerbliche Tätigkeit und damit auch nicht steuerpflichtig.

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Hallo,

ein geldwerter Vorteil entsteht dann, wenn du als Arbeitnehmer von deinem Chef etwas günstiger bekommst, als du es auf dem freien Markt bekommen würdest. Mit Buchwerten hat das absolut nichts zu tun!

Angenommen die Anlage hat einen Buchwert von 0,50 € (weil abgeschrieben) und einen tatsächlichen Marktwert von 500 €.

Dein Chef verkauft dir die Anlage für 100 €, weil du sein Mitarbeiter bist.

Es bleibt also ein geldwerter Vorteil von 400 €, der der Einkommensteuer zu unterwerfen ist.

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Hallo,

dazu kann dir nur die Hausordnung weiterhelten. In der Hausordnung ist alles geregelt.

Wenn in der Hausordnung dazu nichts erwähnt ist, würde ich meinen, dass ein Kinderwagen nur abgestellt werden darf, wenn er die anderen Mieter nicht an der Nutzung der Mietsache behindert. Man sollte also noch bequem mit seinem Wochenendeinkauf durch den Flur kommen.

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Hallo,

du hast deine Erklärung wahrscheinlich per ELSTER übermittelt und ausgewählt, dass du dir die groben Bescheiddaten bereits vorab anschauen möchtest.

Die Mail enthält keinen Link - das ist auch richtig so.

Logge dich auf elsteronline.de mit deinem persönlichen Account ein (hast du damals bei der ELSTER-Registrierung erstellt). Dort kannst du dir dann die Bescheiddaten anschauen.

Ich habe selbst noch nicht bei dem Verfahren mitgemacht. Gehe davon aus, dass du dir letztlich nur anschauen kannst, ob bzw. wieviel du zahlen musst oder wieviel dir erstattet wird.

Ein normaler und rechtsmittelfähiger Bescheid geht dir gesondert per Post zu. Es gibt z.Zt. meines Wissens nach keine rechtliche Grundlage für elektronische Bescheide.

Bei Fragen kannst du dich gern an die Elster-Hotline 01805/235055 (0,14 Euro/min) wenden.

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Hallo,

du musst dich grds. nur bei der Arbeitsagentur melden, wenn du dort auch Leistungen beziehen willst. Kein Mensch ist verpflichtet sich zu melden...nur bekommt man dann eben keine Leistungen.

Ich denke in deinem Fall ist das wirklich sehr unproblematisch. Wenn du für die 6 Tage keine Leistungen beziehen möchtest, brauchst du dich natürlich auch nicht anmelden.

Wie das krankenversicherungstechnisch ist, weiß ich jedoch nicht.

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Hallo,

für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sind 30 Cent je Arbeitstag und kürzestem Entfernungskilometer als Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzusetzen.

Ein weiterer Weg kann geltend gemacht werden, wenn die Fahrzeit sich hierdurch deutlich verkürzt (bspw. Autobahn stadt Landstraße) oder durch Bauarbeiten/Sperrungen ein Umweg gewählt werden muss.

Sofern auf deinem bisherigen Weg also eine Baustelle ist und du dadurch einen Umweg nehmen musst, dann kannst du diesen Umweg entsprechend ansetzen. Du musst bei der Wahl des Umweges aber widerumg die kürzeste Alternative wählen.

Wichtig:

Notiere dir, von wann bis wann und wo genau die Straßensperrung war.

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Hallo,

bei der Brille zum Nulltarif handelt es sich nur um die Kosten des Gestells. Die Brillengläser zahlt nach wie vor der Kunde.

Möglich sind die preiswerten Gestellte zum einen durch eine Art Subvention (Gewinn an der Anfertigung der Gläser kann Kosten der Gestelle ausgleichen).

Außerdem dient die Brille zum Nulltarif natürlich auch als Werbung. Du kommst in eine Filiale und dir gefällt die Brille für 50 € viel besser und nimmst dann diese...oder vielleicht lässt du dir noch kostenpflichtig die Gläser entspiegeln usw.

Fazit:

Brillen, die nichts kosten, die gibt es nicht. Zumindest die Gläser sind zu bezahlen.

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Hallo,

das ist eigentlich relativ einfach. Du hast die "Restposten" damals als Gewerbetreibender gekauft und die Kosten hierfür als Betriebsausgaben geltend gemacht.

Da du die Waren jetzt verkaufst, müssten sie Betriebseinnahmen darstellen und du bist weiterhin als normaler Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten tätig (das Gewerbe endet steuerlich nicht mit der Gewerbeabmeldung!).

Andere Sache ist es, wenn du bei Betriebsaufgabe die Waren mit ihrem tatsächlichen Wert aus dem Betrieb entnommen hast. In dem Fall hast du den Wert der Waren als Aufgabegewinn angesetzt und besitzt die Waren jetzt als Privatperson.

Ein privater Verkauf der waren ist dann grds. möglich. Es kommt natürlich auf die Menge an...wenn du 500 Handys und 100 Drucker und 200 Monitore verkaufst, dann ist das eindeutig nachhaltig und wieder gewerblich zuzuordnen.

Mein Tipp:

Geh zum Rechtsanwalt und lass dich beraten. Häufig mahnen fremde Anwälte auch nur, um ihr Honorar aufbessern zu können und keine rechtliche Grundlage zu haben.

Der Weg zum Anwalt ist halt wichtig, damit du dich wehren kannst.

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Hallo,

sofern die Mutter das Sorgerecht für das Kind hat (es also durch vor dem Tod nicht durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde), darf die Mutter im Namen des Kindes das Erbe ausschlagen.

Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich nicht geschäftsfähig. Ihre Willensäußerungen haben damit keine Wirkung nach außen.

Die Eltern üben über das Sorgerecht auch die Geschäfte des Kindes aus und können somit Entscheidungen für das Kind treffen, sofern diese Entscheidungen nicht offensichtlich gegen das Wohl des Kindes sind (in diesem Fall kann ein Vormundschaftsgericht das Sorgerecht im Einzelfall ausüben oder generell an eine andere Person übertragen).

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Der Vermieter muss das Geld auf einem separaten Konto verzinslich anlegen. Das heißt aber auch, dass er sich das Geld auf ein eigenes Konto einzahlen und dann abheben und auf ein Sparbuch bringen kann.

Ich würde den Vermieter fragen, ob die Kaution verzinslich auf einem separaten Konto angelegt wird.

Sofern dies nicht der Fall ist, verstößt der Vermieter definitiv gegen die Vorschriften des BGB.

Hier noch ein Link:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

"Der Vermieter muß die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage und Verzinsung muß unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen, ansonsten kann sich der Vermieter wegen des eintretenden Zinsverlustes dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.

Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit des höchsten Zinssatz auszuwählen.

Ausnahme: Wird Wohnraum vermietet, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist, ist eine Verzinsung der Kaution nicht Pflicht.

Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 551 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses." (Zitat des Links)

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Normalerweise sind Mietwagen (zumindest bei SIXT) nur Haftplficht versichert. Sollte das Auto gestohlen werden oder sonst ein Schaden dran kommen, wird die Versicherung also nicht greifen und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Bei Sixt gibt es jedoch die Möglichkeit der Vollabsicherung (für 11 Euro am Tag...würde ich jederzeit in den Mietvertrag mit reinnehmen). Diese Absicherung beinhaltet dann Vollkasko mit 750 Euro Selbstbeteiligung und Diebstahlschutz.

Letztendlich hat jeder Vermieter aber seine eigene Geschäftsbedingungen, die auf den Homepages eingesehen werden können.

Mein Tipp trotzdem:

Lieber ein paar Euro mehr zahlen und dafür Vollabsicherung haben!

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Zur regelmäßigen Außenprüfung sind nur Betriebe vorgesehen - deswegen heißt das im Finanzamt auch Betriebsprüfung.

Sofern keine gewerblichen/freiberuflichen Einkünfte vorliegen, kann keine Betriebsprüfung durchgeführt werden, das wäre in keinem Fall möglich.

Möglich ist jedoch, dass man mal den Ermittlungsbeamten vorbeischickt, der sich die Sachen mal oberflächlich anschaut, aber auch kein Durchsuchungsrecht hat.
"Gefährlich" werden kann ansonsten nur die Steuerfahndung...und die schlägt entweder auf Anweisung der Einkommensteuerstelle zu oder auf eigenen Verdacht. Ein Verdacht muss aber zwingend vorliegen und dokumentiert werden.

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