Original vs Gefällschte Pullover?

1 Antwort

Hallo erstmal Ja ist es,

Wer Marken fälscht oder Plagiate verkauft, macht sich strafbar – hohe Geldstrafen und in besonders schweren Fällen Freiheitsentzug können die Folge sein. Wer sich nur eine gefälschte Handtasche oder Luxus-Sonnenbrille aus dem Urlaub mitbringt, braucht beim Zoll nicht mit einer Strafe wegen Markenfälschung rechnen.

Du darfst sie weder Verkaufen noch kaufen

BEISPIEL-URTEIL:

Ein Mann, der mit gefälschtem Handy-Zubehör handelte, wurde jüngst vom Landgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro wegen Markenfälschung verurteilt. Er hatte die Waren im großen Stil in China bestellt und weiterverkauft (LG Regensburg, Urteil vom 20.10.2020, Az. 6 KLs 154 Js 4330/15 WS).

Für Privatpersonen ist es nicht strafbar, eine Markenfälschung zu kaufen. Sie dürfen einige Plagiate zum Eigengebrauch besitzen – nur nicht in Massen und nicht zum gewerblichen Verkauf. Allerdings kann es passieren, dass Ihr im Internet bestelltes Produkt vom Zoll beschlagnahmt wird, da es sich um eine Fälschung handelt. Kann ich Plagiate von meiner Urlaubsreise mitbringen? Für Urlaubsreisende bedeutet das: Ein paar Markenfälschungen zu kaufen, ist durchaus in Ordnung und nicht strafbar. Der Zoll kontrolliert bei der Wiedereinreise nach Deutschland aber, ob die Reisefreigrenze überschritten wurde. Falls ja, sind Steuern zu zahlen. Für Reisende gelten die folgenden Reisefreigrenzen: Flug- und Seereisen: 430 Euro pro Person Reise mit Auto oder Bahn: 300 Euro pro Person Reisende Kinder unter 15 Jahren: Grundsätzlich 175 Euro Diese Werte beziehen sich auf die tatsächlichen Preise der Plagiate und nicht die Originalpreise – also sollten Sie das Preisschild wenn möglich aufbewahren. Die gefälschte Ware muss sich in Ihrem Privatgepäck befinden und darf nur für Ihren privaten Gebrauch bestimmt sein. Kaufen Sie hingegen z. B. 20 Brillen oder 10 Handtaschen, die noch original verpackt sind, kann beim Zoll der Verdacht entstehen, dass Sie diese weiterverkaufen wollen – dann können Sie sich damit strafbar machen. Die Beamten machen keinen Unterschied, ob Sie die Produkte als Geschenke für die Familie gekauft haben oder schlichtweg nichts von den Reisefreimengen wussten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung