Bei Kreditkartenbetrug stehlen oder fälschen Betrüger die Daten der Kreditkarte und missbrauchen diese für illegale Käufe. Durch den Missbrauch von Kreditkarten entsteht so ein jährlicher Schaden von über 600 Millionen Euro, Tendenz steigend. Es ist besonders wichtig zu handeln, sobald entdeckt wurde, dass ein Betrug oder Missbrauch vorliegt. Hierbei gibt es Notrufe, bei denen Opfer Ihre missbrauchte Karte sofort sperren lassen können.

Kreditkarten bieten Betrügern in der Regel sehr einfache Möglichkeiten, um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen. Denn die Kreditkarte muss nicht einmal vorliegen. Für Einkäufe reichen lediglich die Basisdaten der Kreditkarte aus.

Durch die Entwendung der Kreditkarte können Betrüger diese sofort zum Zahlen verwenden. Da viele Karten nur mit einer Unterschrift abgesichert sind, wird die gestohlene Kreditkarte von Dieben oft sofort zum Einkaufen eingesetzt, weniger zum Abheben von geld, da hier meist eine PIN notwendig ist. Sobald Sie merken, dass Ihre Kreditkarte gestohlen wurde, sollten Sie sich daher an den Sperrnotruf wenden und die Kreditkarte sperren lassen.

Wer mit der Kreditkarte im Internet einkauft, muss hierfür seine Kreditkartendaten an den Händler übertragen. Vor allem in Zeiten von Schnelligkeit im Online-Shopping werden die Kreditkartendaten oft auf den Seiten selbst gespeichert, um schnellere Einkäufe zu tätigen. Betrügern reichen Kartennummer, Name des Inhabers sowie die Prüfziffer aus, um die Karte sofort für Online-Käufe oder -Überweisungen einzusetzen. Um Kreditkartenbetrug zu vermeiden, empfiehlt es sich die Daten nicht abzuspeichern.

Datendiebstahl bei Kreditkartenanbietern oder Online-Händlern

Betrügerbanden und Hacker schaffen es immer wieder, in großem Stil Kreditkartendaten von Kunden zu stehlen. Oft fällt dem Opfer der Kreditkartenbetrug erst nach einer gewissen Zeit auf, da anfangs nur geringe Beträge mit den gestohlenen Daten bezahlt werden.

Für Verbraucher bedeutet das, dass eine Kreditkarte niemals zu 100 Prozent sicher ist. Die Möglichkeit eines Kreditkartenbetruges sollten Sie deshalb immer im Hinterkopf behalten. Stellen Sie fest, dass Ihre Kreditkarte missbräuchlich verwendet wird, sollten Sie deshalb schnell handeln. Opfer von Kreditkartenbetrug können sich dabei an die Bank oder den Sperrnotruf wenden und die Karte sperren lassen.

Was tun nach einem Kreditkartenbetrug?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Kreditkarte gestohlen oder missbraucht wurde, sollten Sie schnell handeln, um größeren Schaden abzuwenden:

Umgehende Sperrung der Kreditkarte: Sie sollten Ihre Kreditkarte sperren, unabhängig davon, ob die Daten oder die gesamte Karte gestohlen wurden. Hierzu dient der Sperrnotruf. So ist es dem Betrüger nicht möglich noch weitere Transaktionen oder Einkäufe mit der gestohlenen Karte zu tätigen.

Kartenumsätze oder Abrechnung prüfen: Reklamieren Sie Schäden oder missbräuchliche Abbuchungen sofort bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter. So vermeiden Sie, dass Sie dafür eventuell selbst haften müssen.

Anzeige erstatten: Melden Sie den Datendiebstahl oder den Kreditkartenklau bei der Polizei. Ihre Anzeige kann als Nachweis für die Bank gelten, damit Sie Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Außerdem wird empfohlen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts ist es leichter, seine Ansprüche geltend zu machen und diese durchzusetzen.

Dokumentieren: Schreiben Sie sich auf, wann die Karte/Daten gestohlen wurden und wann Sie die Karte haben sperren lassen.

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fake schuhe aus china? das wird vom zoll beschlagnahmt und vernichtet. du wirst deine schuhe nicht bekommen aber dafuer eine geldstrafe und sogar vielleicht wenn es schuhe von zb adidas nike jordan sind eine strafe von 10000 euro (und ueber) wegen plagiate kaufen (nike oder jordan kann dich deswegen anzeigen)

das kaufen von fake produkten ist allgemein illegal

privatbesteller machen sich zwar nicht strafbar, muessen aber trotzdem mit zusätzlichen kosten rechnen. „es kann natürlich sein, dass der zoll die ware trotzdem beschlagnahmt. “ rechteinhaber koennen dort naemlich veranlassen dass der zoll verdaechtige produkte zunaechst eingelagert und dann vernichtet

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Hallo erstmal Ja ist es,

Wer Marken fälscht oder Plagiate verkauft, macht sich strafbar – hohe Geldstrafen und in besonders schweren Fällen Freiheitsentzug können die Folge sein. Wer sich nur eine gefälschte Handtasche oder Luxus-Sonnenbrille aus dem Urlaub mitbringt, braucht beim Zoll nicht mit einer Strafe wegen Markenfälschung rechnen.

Du darfst sie weder Verkaufen noch kaufen

BEISPIEL-URTEIL:

Ein Mann, der mit gefälschtem Handy-Zubehör handelte, wurde jüngst vom Landgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro wegen Markenfälschung verurteilt. Er hatte die Waren im großen Stil in China bestellt und weiterverkauft (LG Regensburg, Urteil vom 20.10.2020, Az. 6 KLs 154 Js 4330/15 WS).

Für Privatpersonen ist es nicht strafbar, eine Markenfälschung zu kaufen. Sie dürfen einige Plagiate zum Eigengebrauch besitzen – nur nicht in Massen und nicht zum gewerblichen Verkauf. Allerdings kann es passieren, dass Ihr im Internet bestelltes Produkt vom Zoll beschlagnahmt wird, da es sich um eine Fälschung handelt. Kann ich Plagiate von meiner Urlaubsreise mitbringen? Für Urlaubsreisende bedeutet das: Ein paar Markenfälschungen zu kaufen, ist durchaus in Ordnung und nicht strafbar. Der Zoll kontrolliert bei der Wiedereinreise nach Deutschland aber, ob die Reisefreigrenze überschritten wurde. Falls ja, sind Steuern zu zahlen. Für Reisende gelten die folgenden Reisefreigrenzen: Flug- und Seereisen: 430 Euro pro Person Reise mit Auto oder Bahn: 300 Euro pro Person Reisende Kinder unter 15 Jahren: Grundsätzlich 175 Euro Diese Werte beziehen sich auf die tatsächlichen Preise der Plagiate und nicht die Originalpreise – also sollten Sie das Preisschild wenn möglich aufbewahren. Die gefälschte Ware muss sich in Ihrem Privatgepäck befinden und darf nur für Ihren privaten Gebrauch bestimmt sein. Kaufen Sie hingegen z. B. 20 Brillen oder 10 Handtaschen, die noch original verpackt sind, kann beim Zoll der Verdacht entstehen, dass Sie diese weiterverkaufen wollen – dann können Sie sich damit strafbar machen. Die Beamten machen keinen Unterschied, ob Sie die Produkte als Geschenke für die Familie gekauft haben oder schlichtweg nichts von den Reisefreimengen wussten.

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