muß man im pflegeheim auch steuern auf rente zahlen?

1 Antwort

Fordert das Finanzamt einen Rentner, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, auf, eine Steuererklärung abzugeben, genügt oft schon ein Schreiben mit der Kopie des Mietvertrags mit der Pflegeeinrichtung, damit das Finanzamt von seiner Aufforderung absieht.

Erzielt der Rentner nur geringe Einkünfte, liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Unterbringungskosten in einem Pflegeheim in der Regel unter dem Grundfreibetrag.

Nachzulesen in: http://www.iww.de/wiso/alle-steuerzahler/rentner-und-pensionaere-die-besten-steuertipps-fuer-rentner-und-pensionaere-f59235

Bedenke, die Rentnerin hat so wie es sich liest keinen Wohnsitz in Deutschland und damit sind die Freibeträge bei der der Bechnung der Steuerlast deutlich geringer.

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@Snooopy155

Für Rentner, deren Einkünfte zu mehr als 90 % aus Deutschland stammen oder andere (österreichische) Einkünfte von weniger als 8.004 € im Jahre 2012 bzw. 8.134 € im Jahre 2013 haben, bietet sich aber ein Antrag zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland an, der durch die Berücksichtigung des Grundfreibetrages meist zu einer deutlich niedrigeren bzw. gar keinen deutschen Einkommensteuer führt.

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