Muss man für ein gemeinsames Konto einen gemeinsamen Wohnsitz haben?

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Man muss für ein gemeinsames Konto keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Die Rechtsform der Kontoinhaber ist dann jedoch anders und Du kannst z.B. keine Freistellungsaufträge einrichten. Weiterhin kann bei größeren Geldeingängen auch Schenkungsverdacht aufkommen. Vorsicht also!