Muss ich Schrank abnehmen, den meine verstorbene Mutter bestellt hat?

2 Antworten

Entweder abnehmen udn aus dem Erbe bezahlen, oder zurück gehen lassen udn die Gebühr für die Stornierung aus dem Erbe bezahlen.

Ebenso wie es die Mutter gemacht hätte / hätte tun müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich halte die Auskunft von dogfan für richtig. Wenn nämlich du der Erbe deiner Mutter bist und das Erbe annimmst, trittst du auch in die Rechtstellung deiner Mutter gegenüber dem Vekäufer des Schranks ein. Wenn ihr mehr Erben seid, wofür dein "wir" spricht, besteht dann eine Erbengemeinschaft, die sich mit dem Verkäufer weiter auseinandersetzen muss.