Muss ich ein Ausfallhonorar zahlen?
Servus und Hallo zusammen,
wir haben für unser Kind eine Logopädin aufgesucht, hierfür gab es seitens der Kinderärztin ein entsprechende Überweisung, in Summe vier Stunden.
Wir haben die ersten beiden Stunden wahrgenommen, Nummer 3 abgesagt (am selben Tag), wegen Krankheit, Nummer 4 leider versäumt abzusagen. Schlussendlich haben wir uns gegen die Dame entschieden und uns eine andere Praxis gewandt.
Nun erhalten wir eine Rechungs bezüglich Ausfallhonorar. Ist dies rechtens? Wir haben keine Vertrag oder der gleichen, lediglich einen Anmeldebogen vor Ort ausgefüllt, dazu auch keine Kopie erhalten.
Wie ist hier die rechtliche Grundlage?
Danke im Voraus
5 Antworten
Normalerweise rechtmäßig. Die Krankenkasse zahlt entfallene Termine nicht. Und der Termin konnte nicht erneut vergeben werden, da ihr euch nicht gemeldet habt.
Ich würde § 832 BGB annehmen. Aber nur geraten.
Und natürlich hattet ihr einen Vertrag. Ihr habt den Termin in beiseitigem Einverständniss vereinbart. Es war klar, welche Leistung abgerufen wird. Zweifelsfrei ein Vertrag.
Meine kurze Recherche führte dazu, dass es noch keine höchstrichterliche Entscheidungen gibt. Also nur AG Entscheidungen. Die variiren, sind aber meistens der Meinung, dass eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin bei Behandlungen von "Ärzten", die typischerweise kein Tagesklientel haben, zum Ausfallhonorar führt. Bis 48 Stunden ist weniger eindeutig. Haben aber die Mehrheit der AGs noch entschieden. Also selbst 37 Stunden zuvor führte zum Ausfallhonorar, wobei diese Gericht die Entscheidung abgegrenzt hat. Z.B. gilt das nicht bei Zahnärzten (die haben nur 24 Stunden), die auch täglisch Schmerzpatienten behandeln und nicht jede Stunde durchgeplant ist.
Also der Gesamttenor führt mich zu dem Ergebnis, dass die Logopädin ihr Geld verlangen und einklagen kann. Ob ggf. die Krankenkassen den Ausfall der einen Stunde bezahlt, weil das Kind attestiert krank war und nicht konnte, kann ich nicht beurteilen.
Die Forderung für die 3. Behandlung hätte man euch kulanterweise wahrscheinlich erlassen, wenn ihr zum 4. Termin erschienen währt, denn sowas kann immer mal passieren.
Dadurch, das ihr aber 2 Termine ausfallen lassen habt, geltet ihr als unzuverlässig und die Praxis ist berechtigt euch den Dienstausfall für die Zeit in Rechnung zu stellen. Allerdings nur die Dienstzeit, keine Materialien, denn die wurden ja nicht verbraucht.
Termine, welche nicht rechtzeitig - sprich die Praxis die Termine anderweitig vergeben kann/ konnte - abgesagt werden, werden berechtigterweise dem Patienten privat in Rechnung gestellt.
Termin 4 musst Du logischerweise bezahlen, weil Du hier nicht nur nicht rechtzeitig, vielmehr überhaupt nicht abgesagt hast!
Meinst Du die sitzen dort zum Spaß und warten auf euch, kopfschüttel .....
Und es ist richtig, dass ihr euch für eine andere Praxis entschieden habt. Auf solch "Kunden" kann man nämlich liebend gerne verzichten!
Ist dies rechtens?
Ja natürlich müßt ihr das aus eigener Tasche zahlen weil versäumte Termine kann die Logopädin nicht der KK in Rechnung stellen, und da sie an euren Terminen Däumchen drehen mußte und kein Geld verdient hat, müßt ihr diese Verdienstausfall übernehmen
Verstehe ich für Termin 4 - den nicht abgesagt zu haben ist definitiv unser Fehler, 24 Stunden vorher bei Krankheit des Kindes ist ja garnicht möglich gewesen dies im Vorfeld zu erahnen, ein Attest liegt vor.