Die 2700 Euro sind Brutto,da du bei der ersten Stelle über 2800 Netto hattest,bei der zweiten 2500 euro netto hast,spielen Abfindung und Prämien die du noch zusätzlich hast, keine rolle!

...zur Antwort

Hier findest du auch noch einen Elterngeldrechner:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/familie-mutter-kind/32805-elterngeld-rechner-online-gegangen.html

...zur Antwort

Der Höchstbetrag bei Elterngeld beträgt 1800 Euro!Man geht hierbei von einem Maximalverdienst von 2700 Euro aus!

Zusätzliche Infos findest du hier:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/familie-mutter-kind/12874-gesetz-erziehungsgeld-elternzeit.html

...zur Antwort

Wenn du kein ALG II (Hartz 4)bekommst,dann sollte die Größe der Wohnung keine Rolle spielen! Es sei denn du hast einen Anspruch darauf! Unter ALG II sind für 4 Personen ca.90qm vorgesehen!

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Nein,laut fachlichen Hinweis zum §11 SGB II,nicht!

Auszug:

(9) Verpflegung, die während eines Krankenhausaufenthaltes bzw. im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft zur Verfügung gestellt wird, ist nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 i. V. m. § 4 Alg II-V).

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Aber auch nur 2% von ihrer ALG I Leistung! Bei ALG II Bezieher ist diese Zuzahlungspflicht bei 86,16 Euro gedeckelt,bei chronisch Kranken bei 43,08 Euro!

...zur Antwort

Tarifliche Mindestlöhne in Deutschland

Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz - geltende Verträge (in Euro pro Stunde) Bauhauptgewerbe (388.900 Beschäftigte)

West inkl. Berlin Werker 10,80 Fachwerker 12,90 (12,75 in Berlin) Ost Werker - Fachwerker 9,25

Briefdienstleistungen (140.000 Beschäftigte) West inkl. Berlin Briefzusteller 9,80
sonstige Tätigkeiten 8,40 Ost Briefzusteller 9,00 sonstige Tätigkeiten 8,00

Dachdeckerhandwerk (59.000 Beschäftigte)

West und Ost Mindestlohn 10,40

Elektrohandwerk - Montage (282.600 Beschäftigte) West Mindestentgeld 9,55
OSt inkl. Berlin Mindestentgeld 8,05

Gebäudereinigerhandwerk ,sind mittlerweile nicht mehr Arbeitnehmer-Entsendegesetz!

Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz - geltende Verträge (in Euro pro Stunde) Bauhauptgewerbe (388.900 Beschäftigte)

West inkl. Berlin Werker 10,80 Fachwerker 12,90 (12,75 in Berlin) Ost Werker - Fachwerker 9,25

Briefdienstleistungen (140.000 Beschäftigte) West inkl. Berlin Briefzusteller 9,80
sonstige Tätigkeiten 8,40 Ost Briefzusteller 9,00 sonstige Tätigkeiten 8,00

Dachdeckerhandwerk (59.000 Beschäftigte)

West und Ost Mindestlohn 10,40

Elektrohandwerk - Montage (282.600 Beschäftigte) West Mindestentgeld 9,55
OSt inkl. Berlin Mindestentgeld 8,05

Gebäudereinigerhandwerk (700.000 Beschäftigte, davon 335.300 sozialversicherungspflichtige)

West inkl. Berlin unterste Lohngrenze 8,15
Ost unterste Lohngrenze 6,58

Maler- und Lackiererhandwerk (111.400 Beschäftigte) West und Ost Hilfsarbeiter 9,50
West Gesellen 11,25 Neue tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (in Euro pro Stunde) Aufnahme der Branchen in das AEntG im Januar 2009 vom Bundestag beschlossen, Mindestlöhne aber noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Bergbauspezialarbeiten (2.500 Beschäftigte) Berufliche Weiterbildung (23.000 Beschäftigte) Abfallwirtschaft (130.000 Beschäftigte) Industrielle textile Dienste (35.000 Beschäftigte) Pflegedienste Altenpflege (565.000 Beschäftigte) Wach- und Sicherheitsgewerbe (177.000 Beschäftigte)

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Da aus deinem Posting leider nicht hervor geht wo genau du in Sachsen-Anhalt wohnst,kann ich dir nur einen Link einsetzen wo viele Landkreise und Städte mit den Vorgaben über die Höhe der Mieten aufgeführt werden:

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen EEJ! Da es sich nicht um einen regulären Arbeitsplatz handelt,sondern um eine

"Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs) – AGH MAE – (§ 16d Satz 2 SGB II)"

kommt auch der von dir genannte Mehrbedarf nicht in Frage! Du erhälst lediglich eine Aufwandsentschädigung,die zwischen 1 Euro bis..... liegt! Diese Aufwandsentschädigung dient dazu anfallende Kosten zu decken!

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Wenn es sich um eine Erstausstattung handelt bekommst du diese auf Antrag genehmigt! Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Da jede Arge ihre eigene Mietobergrenzen festlegt würde man für eine fundierte Antwort die Stadt/Gemeinde/ Kreis oder Landkreis benötigen! Den ganz normalen Mietspiegel kann man in der Regel vergessen!

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Hier läuft einige falsch!

1. ALG II,auch wenn es sich um erg.ALG II handelt, und Wohngeld geht nicht!

2. Benutze die Veränderungsmitteilung,die hier zu finden ist:

Werbung durch Support gelöscht

und zeige der Arge an das du kein Wohngeld mehr erhältst!

3. Schreibe der Wohngeldstelle und teile ihnen mit ,das in Form einer Überleitung ,das Geld von der Arge zurüchgeholt werden soll!

...zur Antwort

Soweit ich das beurteilen kann,hat dein Sohn wirklich keinen Anspruch auf diesen Lernmittelzuschuß. Im Fachlichen Hinweis zum § 24a SGB II,Werbung durch Support gelöscht steht folgendes:

Kein Anspruch bei Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung Ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler beim Besuch der Be-rufsschule während einer Berufsausbildung (duale Ausbildung); hier be-steht Anspruch auf Ausbildungsvergütung und ggf. ergänzend auf Be-rufsausbildungsbeihilfe. Allein der Bezug von Leistungen nach § 22 Absatz 7 SGB II führt eben-falls nicht zu einer Leistungsberechtigung. § 24a Satz 3 regelt einen speziellen Leistungsausschluss.

...zur Antwort

Die Begrenzung auf die 10te Jahrgangsstufe ist zwar mittlerweile aufgehoben worden,aber für Berufsschüler gibt es keine Zuschüsse! Auzug aus dem fachlichen Hinweis zum § 24a:

"Kein Anspruch bei Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung Ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler beim Besuch der Be-rufsschule während einer Berufsausbildung (duale Ausbildung); hier be-steht Anspruch auf Ausbildungsvergütung und ggf. ergänzend auf Be-rufsausbildungsbeihilfe. Allein der Bezug von Leistungen nach § 22 Absatz 7 SGB II führt eben-falls nicht zu einer Leistungsberechtigung. § 24a Satz 3 regelt einen speziellen Leistungsausschluss."

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort