Muss Bruder für alleinstehende Schwester für die Pflege aufkommen?

2 Antworten

Nur Verwandte in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet. Die Schwester ist aber die Seitenlinie.

Indirekt betroffen seid Ihr aber auch. Wenn der Heimaufenthalt mit Sozialmitteln finanziert muß, wird Verwertung des Eigentumsanteils verlangt werden.

Da muss man schon richtig gut verdienen.
Als erstes wird das Haus verkauft 1/3 gehört ja ihr. Das Plus Rente reicht sicher lange genug.