Müssen zusammengedrückte Pfandblechdosen zurückgenommen werden?
Ich war erst vor kurzem auf einem Festival und sammelte dort leere Pfandflaschen ein. Damit ich sie besser aufnehmen konnte, presste ich sie in 2 große Plastiksäcke. Als ich sie aber dann zurück geben wollte, um das Pfand zu erhalten, wurde die Rücknahme der Blechdosen abgelehnt, weil sie zusammengedrückt waren. Nur die Flaschen wurden zurückgenommen. Ich bin daher auf den Dosen sitzen geblieben. Müssen die das nicht zurücknehmen?
2 Antworten
Hier die Rechtslage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
- Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?
Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen MUSS der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der Verpackung aufgebrachten KENNZEICHNUNG erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt.
Auskunft des Ordnungamtes: Der Verstoß, der Sie betrifft, ist für uns nicht mittels Bußgeldverfahren verfolgbar, da die Verpackungsverordnung keinen Ahndungsweg aufweist, obwohl die Anforderung an den Händler im Verordnungstext formuliert ist
Mit anderen Worten verboten aber nicht strafbar
Toll! Hat der bis zur Deiner Antwort liegen gelassen! Jetzt wird er aktiv, wenn er Deine Antwort versteht.