Antwort
Hier die Rechtslage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
- Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?
Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen MUSS der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der Verpackung aufgebrachten KENNZEICHNUNG erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt.
www.all-leer.de/media/custom/1365_60_1.PDF