Minijob und Honorartätigkeit?

3 Antworten

Mit dem Finanzamt bekommt man keine "Probleme" - man gibt eine Steuererklärung ab und zahlt ggf. halt Steuern (womit bei Dir aber der Schilderung nach nicht zu rechnen ist).

"Probleme" bekommt man in der Konstellation ggf. mit der Krankenversicherung, die muss man dann nämlich selbst zahlen.

Ein Minijob (wenn pauschal durch den Arbeitgeber versteeurt) kollidiert mit nichts, außer mit einem zweiten Minijob.

Deine Honorartätigkeit, genaugenommen der Gewinn aus dieser Tätigkeit geht in Deine Einkommensteuererklärung ein.

Der Minijob nicht.

Allerdings verstehe ich Studenten nicht, die einen Minijob machen. Er kostet den Arbeitgeber über 32 § Abgaben, ist also sehr teuer. Eine Tätigkeit als Werkstudent ist für beide besser.

Einzige ausnahme, wenn Du noch Familienversichert bist.

Dann wirst Du mit Deiner Honorartätigkeit verpflichtet die Studenten KV abzuschließen, aber Du hattest ja nur nach Steuern gefragt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Ich frage mich gerade, warum es überhaupt zu Problemen seitens des FA kommen sollte!?!

Logischerweise musst Du natürlich aufgrund der Honorartätigkeit eine Steuererklärung abgeben!