Mindestreitwert, um vor Gericht klagen zu können?
Mein Nachbar streitet sich seit geraumer Zeit mit einem ehemaligen Freund um einen lächerlichen Betrag von ein paar Euro. Er hat auf jeden Fall genügend Geld, aber es scheint ihm einfach nur ums Prinzip zu gehen. Er will jetzt sogar vor Gericht ziehen, um zu seinem angeblichen Recht zu kommen. Gibt’s nicht so etwas wie einen Mindestreitwert um überhaupt vor Gericht klagen zu können?
2 Antworten
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/wfwbinder/1470055870007_nmmslarge__107_24_509_509_4fecf65d59e9511fcc0019d694cf5530.jpg?v=1470055872000)
Es gibt keine Mindestwerte für die erste Klage, nur für die weiteren Instanzen.
Es ist also sehr unwahrscheinlich´, das die mit einer 100 Euro Klage vr dem BGH landen. Es müsste ausdrücklich zugelassen werden, wegen z. B. grundsätzlicher Bedeutung.
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Ich habe auch schon mal einen Prozess über 25 Euro allgemeine Unkostenpauschale nach einem Verkehsunfall geführt und mit meinem Anwalt gewonnen. Das Urteil war für die Gegenseite nicht mehr anfechtbar, weil, wie der Anwalt mir sagte, der Beschwerdewert von 600 Euro nicht erreicht wurde.