Mietrecht Balkon?

1 Antwort

Der Besitzer der Wohnung ist zuständig und nächster Ansprechpartner ist dein Vermieter bzw. die Hausverwaltung, wenn er Vermietungsverwaltung delegiert hat.

Die Meldung muss schriftlich am besten fotodokumentiert per Einwurfeinschreiben erfolgen und du solltest dir handwerkliche Arbeiten besser schriftlich genehmigen lassen, dass man dir kein (Mit-) Verschulden anlasten kann.

Sehr hilfreich ist die Dokumentation mit Fotos (digital enthalten sie das Aufnahmedatum) und Zeugen.

Zum Einwurfeinschreiben: Das ist sicherer als mit Rückschein, da es als angenommen gilt, wenn der Brief im Kasten landet. Jeder Briefkastenbesitzer ist verpflichtet, diesen zu leeren, tut er es nicht, ist es zu seinem Nachteil bei einem Einschreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung