meldepflicht für zuverdienst in elternzeit?

1 Antwort

Hallo, habe mich selbst mit dem Thema zu befassen und eine Broschüre von Profamilia vorliegen. Dort heisst es, bei der Elternzeit, darf der oder die Antragsteller/in eine Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden aufnehmen. Sie müssen es bestimmt der zuständigen Elterngeldstelle melden, damit es überprüft werden kann. Dort würde ich mich auch diesbezüglich informieren. Hier bei uns macht es der Landkreis.

Hoffe etwas weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße