Arbeitslos, Elterngeld und Mietkostenübernahme?
Hallo, ich habe folgende Situation. Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung die wahrscheinlich zum 30.06. beendet wird, zudem bin ich Schwanger und aufgrund dessen auch von zuhause ausgezogen. Nun habe ich folgendes Problem…. Mein Arbeitgeber würde mir höchstwahrscheinlich erst einen Arbeitsvertrag geben nach der Elternzeit und nicht zum 01.07. zur bestanden Ausbildung.
Nun weiß ich leider absolut nicht wie ich weiter vorgehen soll… muss ich mich dann arbeitslos melden und übernimmt das Jobcenter meine Miete, auch wenn sie über dieser Bemessungsgrenze liegt?
Übernimmt das Jobcenter auch die Miete ohne sich arbeitslos zu melden?
Ich stehe dem Arbeitsmarkt wegen meiner Elternzeit ja auch nicht zur Verfügung.
Es wäre ja auch nur für 1 Jahr wo ich mich in Elternzeit befinde….
1 Antwort
Du musst Dich spätestens nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse - mit diesem Tag endet Dein Ausbildungsverhältnis - arbeitssuchend melden und folgend auch arbeitslos, um Deinen Anspruch auf ALG I zu wahren.
Da das ALG zu gering sein wird, wirst Du als werdende Mutter auch Anspruch auf Bürgergeld haben - und es werden auch erst einmal Mietkosten übernommen, welche oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegen. Letzteres aber nur zeitlich befristet.
Nach geltenden SGB II Vorgaben kannst Du bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes Leistungen beziehen, soweit Du bedürftig bist.
Allerdings wäre auch noch zu klären, inwieweit der Kindsvater im Hinblick auf Dir zustehenden Betreuungsunterhalt leistungsfähig ist.