Mein Finanzamt verlangt das Serviceheft meines Wagens, sind sie berechtigt dazu?

2 Antworten

Ja, das dürfen sie. Warum auch nicht? Die Angaben eines Steuerpflichtigen dürfen überprüft werden, noch dazu, wenn es so einfach geht.

Einige meiner Kollegen haben Fahrgemeinschaften geründet und fuhren täglich 85km gemeinsam zu zweit oder zu dritt in einem Wagen. Ich glaube nicht das sie es auch so beim Finanzamt angegeben haben. Auf die Idee kamen viele in der Vergangenheit. Vielleicht ist das ja der Grund, weshalb nun berechtigt ein Nachweis dafür verlangt wird. Das Finanzamt ist ja nicht blöd und will solche Fälle von Betrug auf die Schliche kommen. Spricht doch nichts dagegen, wenn Du die Strecke tatsächlich gefahren bist.