Finanzamt verlangt Nachweise vom Arbeitgeber wie oft ich da war, rechtens?

3 Antworten

Wundert mich?

Wenn die erste Tätigkeitsstelle gemeldet ist, als Angestellter seine sagen wir 190 Arbeitstage (230 minus 30 Tage Urlaub minus 10 eventuell Krankheitstage) beider Steuererklärung einträgt und sich daraus 190x einfache Fahrstrecke Strecke eine Überschreitung des Werbungskosten Pauschbetrag ergibt dann ist dies so. Wenn darüber ein Nachweis (Werkstatt-Inspektion KM-Stand) angereicht wird ist es doch in den meiste Fällen ausreichend. Oder ?

Ja, darf sie verlangen.

Wenn jemand so weit von seiner Arbeit wegzieht, dürfen die schon überprüfen, ob der Arbeitnehmer/Stpfl. wirklich diese Beschwernis, freiwillig auf sich nimmt.

Die Frage nach Erstattungen ist natürlich ebenso rechtmäßig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Natürlich will das Finanzamt wie für alles Nachweise sehen, ist doch logisch oder? Wer eine Erstattung will muss seine Aufwendungen schon nachweisen.