Mehrbedarf bei Grundsicherung,mit voller erwerbsunfähigkeitsrente?
Hallo,wie ist das mit dem Mehrbedarf,ich bekomme jetzt eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente,erst mal befristet auf 2 Jahre und muss Grundsicherung beantragen.Bin schwerbehindert,60 G,da hat man ja Anspruch auf den Mehrbedarf,aber muss ach Nachts den Rolator benutzen,meine Wohnung hat 60 qm,bekommt man dann beide MehrbedHarfe,oder einen von beiden?
2 Antworten
Hallo,
du erhältst bereits einen Mehrbedarfszuschlag von 17 % vom Regelbedarf nehme ich an !
Der Rollator dient dir zur Mobilität in den eigenen 4 Wänden, nachvollziehbar!
Allerdings.....bei einem GdB 60 mit Merkzeichen G, dürfte der Mehrbedarf ( Wohnungsgröße) ohne medizinische Indikation nur schwer durchzusetzen sein. Dennoch würde ich dir zu einem Antrag raten, denn es kommt nicht zuletzt auch auf die Einschätzung deiner Mobilität als Ganzes an. Sprich am besten mit deinem Arzt, evtl. kann er dir eine schriftl. Befürwortung ausstellen. Eine ärztliche Einschätzung wirkt oftmals Wunder.
Anders bei Rollstuhlfahrer mit Merkzeichen aG, sie haben gute Chancen auf größeren Wohnraum.
Viel Glück, wer nicht wagt, der nicht gewinnt !
Danke für Deine Antwort,hilft auf jeden Fall weiter,werde es beim Amt versuchen.
Also, ich bin mir recht sicher, dass Du sowohl die 17% des Regelbedarfs zusätzlich bekommen wirst, als auch, dass die als angemessene Wohnfläche mit 60 qm akzeptiert werden wird.
Alleine von der Logik her sind das doch schon zwei verschiedene Dinge, das eine ist Platz in der Wohnung , um sich dort mit Rollator/Rollstuhl bewegen zu können und das andere ist alltäglicher Hilfebedarf, weil man z.B. nicht mit dem Bus zum Einkaufen fahren kann und so.
Vielen Dank für Deine Antwort,sehr hilfreich,probiere es erst selbst zu beantragen,kann aber auch jederzeit,wenn das Amt es verlangt ein ärztliches Attest bringen.