Ich und bin 60 % Schwerbehindert. Wie oft steht mir eine Kur zu?
Ich bin 61 Jahre alt und beziehe seit 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Gleichzeitig bin ich zu 60 % Schwerbehindert. Wer ist zum einen bei der Beantragung einer Kur für mich verantwortlich, KK oder der Rentenversicherer und welcher Zeitraum muss zwischen den Kuren liegen (4 Jahre oder weniger)?
1 Antwort
Am besten besprichst Du das mit Deinem Arzt. Wenn ich deine Angaben richtig interpretiere, dann arbeitest Du nicht mehr und beziehst Erwerbsminderungsrente. Demnach wäre die Rentenversicherung nicht zuständig, da es nicht um die Herstellung oder der Erhaltung Deiner Arbeitsfähigkeit geht. Ggf. zahlt die Krankenkasse eine Kur, allerdings solltest Du vorab Rat über Deinen Arzt einholen.