Küche unentgeltlich überlassen, Gerät geht unverschuldet defekt - wer zahlt und wie steht es um "Ersatz" bei Auszug?

3 Antworten

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Gut der Vermieter hat die Reparatur beauftragt in der Hoffnung auf Garantie.

Wenn die Garantie dann nicht eintritt, ist das sein Risiko.

Die Vereinbarung im Mietvertrag "dass die Mieter für die Instandhaltungskosten selbst verantwortlich sind" steht dem entgegen. Der Mieter hätte ja entscheiden können, welchen Reperaturdienst er beauftragt oder ob er gleich ein neues Gerät kauft. Diese Entscheidung hatte er hier ja nicht, weil der Vermieter ja auf Garantie gehofft hatte. Dieses Risiko trägt er als Auftraggeber.

Na ja, zwar nicht verursacht durch die Mieter, aber vermutlich aufgrund des Gebrauchs der Mieter, von wegen Abnutzung und Verschleiß!

Und das rechtliche sollte man über den Mieterverein und/oder einem Anwalt abklären!

Die 1. Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da es für beide Seiten eine durchaus schlüssige Argumentation gibt. Wenn man sich hier nicht einigen kann und die Sache vor Gericht ausgetragen wird, sehe ich aufgrund der schriftlichen Vereinbarung eine leichte Tendenz zur Ansicht des Vermieters. Vor Gericht kann die Sache also so oder so ausgehen.

Zu 2.: Der Vermieter wäre nicht verpflichtet, das Gerät zu entfernen. Es steht dir aber frei, es z.B. im Keller selbst einzulagern und bei Auszug wieder einzubauen. Auch das geschieht dann aber auf dein Risiko.