Kindkrank übers Wochenende...?

3 Antworten

Wenn du Gehalt beziehst, wäre das möglich, da das Gehalt für Kalendertage gezahlt wird. Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass ein Arzt übers Wochenende diese Bescheinigung ausstellt, wenn da gar nicht gearbeitet wird.
Von der Krankenkasse bekommst du dann diese Tage aber auch als Krankengeld erstattet.

Der Kinderarzt wird sich keine Gedanken darüber gemacht haben. Beim Arzt bekommst du ja aucb schon eine Bescheinigung die das Wochenende einschließt selbst wenn du nur eine 5 Tage Woche (Mo bis Fr) hast.

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@MAma9918

Und von der Krankenkasse gibt es für Samstag und Sonntag kein kindkrank Geld da ich da ja nicht gearbeitet habe.

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@MAma9918

Nein, das kenne ich so gar nicht, es sei denn, die Erkrankung zieht sich über mehrere Wochen.

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@Wassonst

Was meinst du? Was kennst du wie gar nicht?

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@MAma9918

Das das WE mit in der AU inkludiert ist. Die meisten Bescheinigungen, die ich kenne, gehen von Mo-Fr. Nur bei längerfristigen Erkrankungen gehen sie über ganze Wochen.

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@MAma9918

Ich bin mir da tatsächlich nicht sicher, wie die Krankenkassen das handhaben. Weder hatte ich persönlich diesen Fall, noch hatte ich das in den Lohnabrechnungen. Hast du bei deiner Krankenkasse schon nachgefragt?

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@Wassonst

Ja, mit denen habe ich gesprochen. Sie zahlen nur für Montag bis Freitag, da ich in einer 5 Tage Woche arbeite.

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@MAma9918

Gut zu wissen, man lernt halt immer dazu. Dann würde ich aber echt beim Arzt auf die Tränendrüsen drücken. Viel Erfolg!

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Das sind so Maßnahmen, die nicht nur erste Anzeichen einer bevorstehenden Pleite sind, sondern hier bewegt sich der AG bereits im fortgeschrittenen Level 2 oder 3 ...in einer Wirtschaftskrise sondergleichen ist das kein Novum.

Der AG verfügt über nicht mehr genug Liquidität für die Gehälter.

Das ist so im Februar passiert, aber die Abrechnung habe ich erst jetzt bekommen... sie war weg.

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Wie begründet er diese Rechnung .... bzw. wie ! rechnet er ?

Er sagt das Gehalt würde ja nicht für die Arbeitstage sondern für den Monat gezahlt... also immer gleich.

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@MAma9918

Putzige Aussage ..... das Gehalt berechnet sich nach Arbeitsstunden und nicht nach Wochentagen.

Folgende Variante .....

Kind der alleinerziehenden Mutter A erkrankt von Dienstag bis Donnerstag .....

Kind der alleinerziehenden Mutter B erkrankt ab Freitag nach !! Arbeitsschluß der Mutter und der Kinderarzt schreibt eine entsprechende Bescheinigung, dass das Kind auch am Montag noch nicht in die KITA / Schule darf .... und jetzt wird beiden Müttern das Entgelt für 3 Tage gekürzt .... die KK leistet aber bei Muttter B nur Ersatz für den Montag .... sorry aber so geht es nicht.

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@wilees

Gehalt wird tatsächlich für Kalendertage gezahlt. Wenn man unterm Monat aufhört oder eingestellt wird oder andere Fehlzeiten beginnen und enden, wird auch zeitanteilg gekürzt, gerechnet mit 30 Kalendertagen bzw. monatsgenau.

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@Wassonst

Ja, das mag ja auch sein, aber kindkrank Tage zahlt die Krankenkasse ja auch nur für tatsächlich nicht geleistete Arbeit... demnach bei mir nur für Freitag und Montag. Ich weiß es auch nicht, aber da ist doch irgendwo ein Fehler im System.

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@MAma9918

Wäre es möglich, den Arzt dazu zu bewegen, geänderte Bescheinigungen auszustellen?

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@Wassonst

Schwierig, da es ja schon im Februar passiert ist. Werde nochmal bei der Personalabteilung nachfragen. Nochmal passiert mir das nicht.

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