KFW Zuschuss für Einbruchschutz und steuerliche Absetzbarkeit?

2 Antworten

Entweder die Rechnung als Erhaltungsaufwand in Anlage V einsetzen oder nur den Zuschuss beantragen und unversteuert vereinnahmen.

Rechnung abzüglich Zuschuss beim Finanzamt geltend machen geht also nicht?

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@Alexander31

Geht nicht.

Du kannst doch schon den Bruttorechnungsbetrag als Werbungskosten in Anlage V geltend machen und erhältst also einen Steuerspareffekt.

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Beim Finanzamt absetzen?

Das geht - wenn ich z.B. Nachbars Kind auf dem Fahrrad mitnehme.