Kautionsrückzahlung bzw Kautionskonto?

1 Antwort

Viel Geschreibsel, aber alles wesentliche fehlt! Wann war der Auszugstermin? Vermieter können sich mit der Rückzahlung der Kaution bis zu 6 Monate nach dem Auszug Zeit lassen. Auch typisch ist, dass man zwar den Mietvertrag aufhebt, aber die Quittung für die Kautionszahlung dem Rundordner anvertraut. Allerdings muß im Mietvertrag die Höhe der Mietkaution ebenfalls genannt sein. Ebenfalls solltest Du in den letzten Jahren eine Abrechnung für die Erträge der Mietkaution erhalten haben.