Kann jemand zur Erbringung der Arbeitsleistung gezwungen werden - vielleicht durch Gehaltskürzung?

2 Antworten

DEr Chef ist erstmal Weisungsberechtigt.

Wenn der dann zu langsam arbeitet, muss er z. B. eine Änderungskündigung aussprechen, also sagen, ich kürze bei dem Arbeitstempo ab dem ..... den Lohn auf ......

Der Arbeitnehmer kann das annehmen, oder eben vollständig kündigen.

Eine Umstellung auf leistungeslohn/Akkord, wäre auch eine Änderungskündigung, wenn es bis dahin ncith vereinbart war.

Der Chef hat ein Weisungsrecht. Steht im Arbeitsvertrag nicht expliziet drin, für was dieser Arbeitnehmer eingestellt ist ... also eine genau umrissene Tätigkeit - so kann der Chef ihm alle möglichen Arbeiten anweisen, die im Rahmen seiner Tätigkeit und/oder des Betriebes anfallen. In 99% aller Verträge steht so eine Wischi-Waschi Formulierung wie ... und ähnlich anfallende betriebliche Tätigkeiten. Sollte der Arbeitnehmer sich dann weigern, so ist das eine Arbeitsverweigerung - die wiederum zur Abmahnung und im nächsten Schritt zur Kündigung führt. So einfach ist das.