Ist Schmerzensgeldanspruch abtretbar und von Drittem einziehbar?
Ein Bekannter ist durch einen Sturz auf dem Betriebsgelände einer Firma schwer an seiner Person verletzt worden. Dafür muss die Firma klar Schadensersatz zahlen. Mein Bekannter will aber seine Ansprüche nicht verfolgen. Er wäre jedoch bereit, sie an mich abzutreten. Danach könnte ich sie verfolgen und würde das gern tun. Obwohl er dazu bereit wäre und nicht einmal etwas im Gegenzug von mir verlangte, würde ich ihm sogar die Hälfte des eingezogenen Schmerzensgeldes überlassen. Damit ist er ebenfalls einverstanden. Aber kann man überhaupt eine Schmerzensgeldanspruch abtreten und dann ein anderer den Anspruch geltend machen und auch einklagen?
1 Antwort

Soviel ich weiß, ist der Schmerzensgeld ohne Weiteres pfändbar, verpfändbar und vererbar. Daher kann er auch übertragen und an dich abgetreten werden. Du kannst den Anspruch des Dritten dann einklagen. Ich sehe da keine Hindernisse. Es geht freilich um die Schmerzen eines anderen, der aber als Zeuge dafür auftreten könnte, wenn er vielleicht das will. Grundsätzlich geht das aber schon!