Gutschein einlösen nach Wegzug des Gewchäftes?
Ich habe einen Gutschein, der noch bis Ende des Jahres gültig ist, über einen Goldschmiede-Kurs. Nun ist der Golschmied 700km weit an die Nordsee gezogen. Einen Kurs dort oben zu besuchen ist aufgrund der Entfernung unmöglich. Die Inhaberin bietet mir an, dass ich etwas aus Ihrer Kollektion für den Wert des Gutscheins aussuchen könnte, was ich nicht möchte, da mir erstens nichts davon gefällt und zweitens ich mit dem Kurs meine alten Goldringe, mit den vielen Erinnerungen darin, mithilfe des Kurses umarbeiten wollte.
Was kann ich nun tun? Oder was muss die Inhaberin tun?
2 Antworten
Ich habe einen Gutschein über einen Goldschmiede-Kurs.
Nun ist der Golschmied 700km weit an die Nordsee gezogen.
Und damit kann der Goldschmied den Guttschein nicht mehr einlösen - denn man kann nicht von Dir erwarten, dass Du eine solche Anreise auf Dich nimmst. Und nein Du musst Dich jetzt auch nicht mit "Naturalien" zufrieden geben. Dann muss Dir der Goldschmied den Gutschein wieder rückvergüten.
denn man kann nicht von Dir erwarten, dass Du eine solche Anreise auf Dich nimmst
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