Insolvenzverfahren, Forderungen nach Prüfungsstichtag

1 Antwort

Eine forderung aus unerlaubter Handlung muss ja nciht so schlimm sein, wie es sich anhört. Schon Fahrlässigkeit löst eine Schadenersatzpflicht nach 823 BGB aus.

Eine solche Forderung muss nicht aus einer kriminellen Handlung sein.

Wäre es aber so, so wären diese Forderungen aus Straftaten ohnehin nicht von der Restschuldbefreiung betroffen.