Ich habe den fehler gemacht und habe die selbe Frau zweimal geheiratet, nach der ersten Scheidung ..

1 Antwort

Ein Austrag aufgrund Scheidung ist nicht automatisch. Das hätte damals bei der Scheidung als Bestandteil dieser geregelt werden müssen. Hat das Urteil damals also nicht festgehalten, daß der Grundbucheintrag zu löschen ist, gibt es keinen Anspruch darauf. Man kann ja geschieden sein und trotzdem gemeinsame Vermögenswerte besitzen.