Ich habe den fehler gemacht und habe die selbe Frau zweimal geheiratet, nach der ersten Scheidung ..
Habe den Fehler gemacht und habe die selbe Frau zweimal geheiratet, zu DDR-Zeiten wurde mir das gemeinsame Haus zugesprochen. Leider habe ich versäumt sie aus dem Grundbuch tragen zulassen. Wir waren dann 1 Jahr geschieden. Jetzt das selbe Spiel noch mal...ich habe die Scheidung eingereicht und sie verlangt nun den Zwangsverkauf. Weiß jemend ob ich sie nachträglich, auf grund des alten Scheidungsurteils, aus dem Grundbuch austragen lassen kann ohne, dass ich ihre Zustimmung benötige.Da ich ja das Haus als Alleineigentümer mit in die Ehe gebracht habe.
1 Antwort
Ein Austrag aufgrund Scheidung ist nicht automatisch. Das hätte damals bei der Scheidung als Bestandteil dieser geregelt werden müssen. Hat das Urteil damals also nicht festgehalten, daß der Grundbucheintrag zu löschen ist, gibt es keinen Anspruch darauf. Man kann ja geschieden sein und trotzdem gemeinsame Vermögenswerte besitzen.