Habe nach AU eine Wiedereingliederung erhalten, die ich zum AG gegeben habe. Was geschieht nach der Massnahme mit dem Formular? Zur BG? oder zum Arzt zurück?
Ich denke,das dieses Formular doch ausgefüllt und unterschrieben zurück muss oder? Leider kennt sich bei uns im Haus keiner aus.
3 Antworten
Das Formular geht unterschrieben zurück an die Krankenkasse, deinen Arzt kannst du davon in Kenntnis setzen. BTW, auf jedem Durchschlag der Wiedereingliederungsvereinbarung ist draufgedruckt, wer welches Exemplar behält ;-)
Es ist ein Arbeitsunfall, also die Berufsgenossenschaft zuständig,es ist ein einziges Exemplar ohne Durchschläge!!!! Darum weiss es ja Keiner, wo das letztendlich hingehört. Vom BG... Durchgangsarzt kam nun diese Massnahme auf Anfrage nach der langen Krankschreibung durch die BG!!!
Dann das Original zur BG, aber Kopien machen!
So dachte ich das auch, naja, hoffe so ist es richtig und werde es den Damen im Büro weitergeben😊
gute idee :-)