Erbschaftssteuer für Landwirtschaftsfläche?

1 Antwort

Leider kommst Du nicht in den Genuss dieser Regelung.

Dein LuF Vermögen ist sogenanntes "Verwaltungsvermögen", denn Du verpachtest das Vermögen an Dritte.

Die Verschonungsregel gilt für laufende Betriebe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Trifft das auch zu wenn es sich um eine verpachtete Ackerfläche handelt. Es ist ein Ackergrundstück was verpachtet ist. Gibt es eine Möglichkeit die Steuern so gering wie möglich zu halten. Sonst müssen wir ordentlich Steuern zahlen.

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@kahraman375

"Trifft das auch zu wenn es sich um eine verpachtete Ackerfläche handelt."

Steht doch da:

"denn Du verpachtest das Vermögen an Dritte."

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@kahraman375

Es trifft zu, weil es sich um eine verpachtete Fläche handelt, denn es gilt keine Arbeitsplätze zu schonen, bzw. zu erhalten. Das ist der Hintergrund für diese Regelung.

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Sind wir denn sicher, dass die LuF Fläche nicht seit Jahrzehnten Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes ist, der nie steuerlich aufgegeben wurde und seit dem immer weitervererbt wird ?!?

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@Meandor

Die Regelung ist dazu angelegt, arbeitende Betriebe mit Mitarbeitern zu entlasten. Deshalb gibt es den Begriff des "Verwaltungsvermögens." Wir haben keine besssere Auskunft für den Frager, aber bei einer so hohen drohenden Last, sollte er den Weg zu einem Steuerberater machen, der eventuell noch einen Kniff findet.

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