GmbH Gründung als Gesellschafter Qualifikationen?

2 Antworten

  1. Bei der Gründung muss eine sprachkundige Person anwesend sein, am besten ein Dolmetscher.
  2. Natürlich, Deine Mutter ist nur Gesellschafterin, Sie kann zum Geschäftsführer machen,wen sie will. Der darf in den letzten 5 Jahren nicht wegen einer Wirtschaftsstraftat verurteilt sein.
  3. ES ist ja möglch,aber auch dies wäre eine Lösung.

Ihr braucht sowiso einen Steuerberater.Lasst Euch beraten, was für Euch bei der übrignen Situation optimal ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
raghav 
Fragesteller
 25.08.2023, 09:07

Dankeschön!

0
raghav 
Fragesteller
 26.08.2023, 15:10

Darf ich dazu (mögliche Losung 1, punkt 2) weiter was Fragen?. Kann der Geschäftsführer im Ausland sein um die Firma von dort zu führen? Ich habe gelesen , dass Ausländlische geschäftsführer ist möglich. Ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ist nur dann zu beachten wann erförderlich. Geht es so einfach auch für ein Person GmbH ? Oder braucht man was besoders dafür ?

Danke im Voraus!

0
wfwbinder  26.08.2023, 16:57
@raghav
Kann der Geschäftsführer im Ausland sein um die Firma von dort zu führen?

Theoretisch ja, aber die Probleme, die das auslöst, will keiner haben.

  1. Die Gesellschaft braucht ein Bankkonto. Keine deutsche Bank gibt der Gesellschaft ein Bankkonto, wenn der Geschäftsführer keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
  2. Die Gesellschaft hat Ihren steuerlichen Sitz (nicht den lt. Handelsregister, sondern den für die Ertragsteuern), dort, wo sich die geschäftliche Oberleitung befindet, also da, wo die Entscheidungen fallen.
  3. Wie sollen die Entscheidungen in Deutshcland fallen, wenn der Geschäftsführer in Tunis, Istanbul, oder Rio lebt? Also wäre der steurliche Sitz dann dort.

Ich hatte gerade vorgestern Jemanden hier in der Kanzlei,der Geschäftsführer eines Unternehmens ist, was ein Mann ohne Aufenthaltsrecht, nur mit einem Touristenvisum in Deutschland geründet hat. dem deutschen Geschäftsführer ist es bisher (seit Mai) nciht gelungen ein Geschäftskonto einzurichten, weil der wirtschaftlich berechtigt (das ist der Alleingesellschafter) nciht in Deutshcland leben kann (mangeld daueraufenthaltsrecht). Ich habe den auch gefragt, warum er nicht vor der Gründung gekommen ist,denn sogar die Notarin hatte auf das Problem hingewiesen, aber der Gesellschafter udn ein Freund von ihm hielten sich für schlauer. Dabei hätte man das Problem einfach lsöen können.

Aber egal, Es bleibt für mich absolut unverständlich, warum Menschen, die eine gmbH gründen wollen, nicht vorher ein Infomatiosngespräch mit einem Steuerberater machen, obwohl klar ist, das eine Gmbh ohne Steuerberater nicht einmal eine vernünftige Eröffnungsbilanz udn den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung einreichen kann.

1

Definitiv einen Steuerberater ranholen! Du wirst weitere Fragen in Zukunft haben und durch die jahrelange Erfahrung profitierst du. ein guter Berater ist sein Geld doppelt wert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung