Muss man vorher kündigen, wenn man eine Firma (GmbH) gründen möchte?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

einer Firmengründung steht erstmal gar nichts im Wege.

Wenn Du selbst auch tätig werden willst in der Firma (so verstehe ich das), musst Du Deinen Arbeitgener informieren. Wenn dargelegt werden kann, dass das nebenbei machbar ist und keine Konkurrenzsituation da ist, sollte der Arbeitgeber nichts dagegen haben.

Aber wir kennen natürlich die Empfindlichkeiten des Arbeitgebers nicht.

Kündigen würde ich erst, wenn man sieht, dass es läuft.

Viel Glück

Es wird wohl kaum jemand Dir die Frage nach der Reaktion Deines AG beantworten können. Wie soll das funktionieren, wenn man weder den AG noch die Entscheidungsträger kennt?

Wenn Du schon gekündigt hast, könnte u. U. mit dem AG eine sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

Wenn der AG einer sofortigen Aufhebung nicht zustimmt, wird es von Deinem Standing im Unternehmen abhängen. Eine Gründung kann er erst einmal nicht ablehnen. Und wenn seine Interessen nicht gefährdet sind, auch die Tätigkeit selbst nicht. Aber Du hast die Hürde, dass Du während eines Urlaubs nicht dafür tätig sein darfst und die Maximalarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Er kann es auch verbieten, wenn Deine Arbeitsleistung darunter leider würde.

Hier hilft also nur das Gespräch.

Hallo , frage einfach den Arbeitgeber, wie es aussieht, ob die Kündigungfrist vorgezogen werden kann. Je nach Personalsituation kann das sogar gewünscht sein.

Danach wurde überhaupt nicht gefragt!

0