Gewerbe- Ummeldung in Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2012

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Zum Thema Kleinunternehmer habe ich bereits vor einiger Zeit einen leicht lesbaren und auf die Bedürfnisse die hier Fragenden abgestimmten Tip verfasst, den man hier nachlesen kann: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer

Und weil ich dort unter Tz. 8 weitere Antworten auf spezielle Fragen zugesagt habe, antworte ich hier auch weiter:

Ob du in Rente gehst oder eine Gewerbe ab- um- oder anmeldest oder Brandschutzmaßnahmen ergreifst oder einen Hebezeugführerpass erwirbst- das alles ist dem Umsatzsteuerrecht völlig schnuppe. Es zählt einzig und allein das, was im Umsatzsteuergesetz steht, denn dafür ist es da.

Du stellst dir also am Jahresanfang die drei Fragen und weißt dann mit absoluter Sicherheit Bescheid, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.