Geldstrafe - Sind bei der Tagessatzhöhe die Schulden zu berücksichtigen?

2 Antworten

Ich würde dem Rat des Anwalts folgen. Denn die Tagessatzhöhe bestimmt sich tatsächlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (§ 40 II StGB); nur die Anzahl der Tagessätze nach der Schwere der Tat. Bei den Schulden gibt es freilich Einschränkungen. Es kommt auf die Art der Verschuldung an, so dass sie nicht generell auszuschließen, sondern in besonderen Fällen zu beachten ist, wonach ich denke, dass der Anwalt sie näher kennt und daher berücksichtigt hat.